Sind Wildbienen aggressiv?

Rote Mauerbiene Osmia bicornis Paarung Solitäre Wildbiene
Obwohl die Mauerbienen auf meinem Balkon im Frühjahr ständig über meine nackte Haut krabbeln und ich sie aus nächster Nähe beobachte und fotografiere, bin ich noch kein einziges Mal gestochen worden [Zum Vergrößern bitte Bild anklicken]

Das Wichtigste zuerst!

Genau das wird NICHT passieren! Lokalreaktion mit Rötung und Schwellung nach einem WESPENstich. Quelle: Niels Kolditz, August 2009, Wikimedia [zum Vergrößern bitte anklicken]
Genau das wird NICHT passieren! Lokalreaktion mit Rötung und Schwellung nach einem WESPENstich. Quelle: Niels Kolditz, August 2009, Wikimedia [zum Vergrößern bitte anklicken]

Eine Allergie auf das Gift solitärer Wildbienen ist bisher nicht bekannt.

 

Lediglich das Gift der Honigbiene, der Hummeln und einiger sozialer Wespen kann in seltenen Fällen Allergien auslösen. Das Auftreten von Schmerz, Rötung und Schwellung an der Stichstelle ist dabei eine ganz normale, lokale Gewebereaktion und allein noch KEIN Anzeichen für das Vorliegen eine Allergie! Bei den  Symptomen einer "echten" allergischen Reaktion kommen zu den lokalen Hautreaktionen  Atemnot, Übelkeit, Schwindelgefühl und Herz-Kreislaufbeschwerden hinzu, die im schlimmsten Fall in einem anaphylaktischen Schock, also einem kompletten Kreislaufzusammenbruch, enden können.

 

Insektenstichallergiker haben daher im Idealfall immer ihr Notfallset dabei. Es enthält ein Antihistaminikum, Kortisontabletten und einen Adrenalin-Autoinjektor.

Haben Wildbienen einen Stachel?

Definitiv ja! Sie gehören zur Sektion der Stechimmen (Aculeata) für die der Besitz eines Stachels typisch ist. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem die Honigbiene, die Echten Wespen und die Ameisen. Bei den Grab-, Weg- und Faltenwespen dient der Stachel in erster Linie zur Lähmung der Beutetiere, von denen sich die heranwachsenden Wespenlarven ernähren.

 

Wildbienen haben sich vermutlich in der Kreidezeit vor 100 Millionen Jahren aus grabwespenähnlichen Vorfahren entwickelt. Durch den Übergang zu einer rein "vegetarischen" Ernährung der Larven, dient der Stachel jetzt nur noch ausschließlich der Verteidigung.

Stechen beide Geschlechter?

Nein, ausschließlich die Weibchen (darum spricht man ja von "bestechender" Schönheit :-)

 

Der Stachel leitet sich stammesgeschichtlich aus dem Eiablageapparat ab. Bestechungsversuche sind damit eine reine Domäne der Frauenwelt. Trotzdem führen Bienenmännchen die festgehalten oder eingeklemmt werden, typische Stechbewegungen mit dem Hinterleib aus, der ja lediglich die Kopulationsorgane enthält. Beim Menschen ist dieser Bluff durchaus erfolgreich, wer kann schon auf Anhieb Bienenmännchen und -weibchen voneinander unterscheiden.

Greifen Wildbienen den Menschen an?

In 99,9% der Fälle nicht!

 

Verglichen mit den ihren Stock verteidigenden Attacken der Honigbiene sind alle Wildbienenarten geradezu ein Muster an Friedfertigkeit. Lediglich zwei Hummelarten, die Baumhummel (Bombus hypnorum) und die Dunkle Erdhummel (Bombus terrestris) können auf Störungen im unmittelbaren Nestbereich manchmal ungnädig reagieren. 

Baumhummel (Bombus hypnorum) [zum Vergrößern bitte anklicken]  Entomart - Wikimedia 2010
Baumhummel (Bombus hypnorum) [zum Vergrößern bitte anklicken] Entomart - Wikimedia 2010
Dunkel Erdhummel (Bombus terrestris) [zum Vergrößern bitte anklicken]  Vera Buhl Wikmedia 2010
Dunkel Erdhummel (Bombus terrestris) [zum Vergrößern bitte anklicken] Vera Buhl Wikmedia 2010

Alle solitären Wildbienen werden dagegen selbst bei einer Zerstörung ihrer Brutzellen immer die Flucht ergreifen und nie attackieren. Um sie zum Stich zu nötigen, muß man eine Wildbiene gewaltsam gegen eine nackte Hautstelle drücken. Kleinere Arten schaffen es selbst dann nicht, die zähe menschliche Haut mit ihrem winzigen Stachel zu durchdringen. Selbst bei der vergleichsweise großen Honigbiene beträgt die Stachellänge lediglich völlig unspektakuläre 2,5 mm, Spitzenreiter sind die Hornissen mit 3,5 mm.

Warum verhält sich die Honigbiene nicht ebenso freundlich?

Mach mich nicht an!
Mach mich nicht an!

Die Honigbiene bildet hochkomplexe, riesige Staaten die aus einer eierlegenden Königin und bis zu 80.000 sterilen Weibchen (Arbeiterinnen) bestehen. Im Zuge ihrer starken Spezialisierung auf das Eierlegen (bis zu 2.000 pro Tag) hat die Königin weitgehend alle anderen Fähigkeiten verloren. Sie kann weder Nektar und Pollen sammeln, Wachs produzieren, Brutzellen bauen oder die Brut füttern. Sogar in ihrer Ernährung ist sie völlig von den Arbeiterinnen abhängig.

 

Ein Bienenstock kann im Frühjahr rasch durchstarten weil die Königin samt ihren Arbeiterinnen im Stock überwintert. Um während der kalten Jahreszeit eine minimale Temperatur innerhalb der Traube aus Bienen aufrecht zu erhalten, ist "Treibstoff" erforderlich, der in Form von Honig (eingedickter und mit Drüsensekreten versetzter Nektar) in den Bienenwaben gespeichert wird. (Solitäre Wildbienen produzieren keinen Honig, der in die Brutzellen eingetragene Vorrat an Pollen und Nektar wird von der Larve im Verlauf ihrer Entwicklung komplett verzehrt).

 

Fuchs, Bär, Dachs und andere kulinarische Interessenten können also auf ein lukratives 3-Gänge-Menü hoffen, bestehend aus Honig, Pollen und den eiweißreichen Bienenlarven. Werden die Honigvorräte geplündert, hat das Bienenvolk keine Chance durch den Winter zu kommen, daher ist eine Verteidigung des Stocks lebensnotwendig. Auch der Mensch entdeckte schon in grauer Vorzeit die süßen Früchte emsigen Bienenfleißes. Aus diesen historischen Überfällen leitet sich vermutlich der Begriff "Fast food" ab, denn nach vollbrachter Untat war es für den Täter angezeigt, schleunigst Fersengeld zu geben. :-)

Bienenkönigin mit Hofstaat [zum Vergrößern bitte anklicken] Waugsberg - Wikimedia 2007
Bienenkönigin mit Hofstaat [zum Vergrößern bitte anklicken] Waugsberg - Wikimedia 2007

Die fruchtbare Königin ist als einziges Mitglied des Bienenstaates unersetzlich und sie sitzt sicher in der Geborgenheit des Stockes. Die Verluste an Arbeiterinnen sind dagegen völlig unerheblich, wenn der Angreifer dadurch erfolgreich in die Flucht geschlagen wird, die Rettung von Brut und Vorräten hat absolut oberste Priorität. Bei bis zu 2000 Eiern pro Tag können Verluste rasch wieder ausgeglichen werden. Jede Arbeiterin reißt sich beim Stich den auch isoliert noch funktionsfähigen Stachelapparat aus dem Leib und stirbt an den Folgen dieser Verletzung. Dieses Opfer trägt aber zum Überleben des Volkes bei, und bringt aus Sicht der Evolution einen klaren Selektionsvorteil für die Art. In diesem Fall zahlt sich Aggression also positiv aus.

 

 

 

Honigbiene mit herausgerissenem Stachelapparat [zum Vergrößern bitte anklicken] Waugsberg - Wikimedia 2007
Honigbiene mit herausgerissenem Stachelapparat [zum Vergrößern bitte anklicken] Waugsberg - Wikimedia 2007
Isolierter Stachelapparat [zum Vergrößern bitte anklicken] Siga - Wikimedia 2008
Isolierter Stachelapparat [zum Vergrößern bitte anklicken] Siga - Wikimedia 2008

Wieso zahlt sich der Pazifismus der Wildbienen aus?

Solitäre Wildbienen sind alleinerziehend Mütter und stehen völlig alleine an der Front. Es gibt keinen Staat, kein Heer von Arbeiterinnen, es gibt einzig und allein das befruchtete Weibchen, das für sämtliche Aufgaben zuständig ist. Sie sammelt Pollen und Nektar, legt eine Brutzelle an, füllt sie mit einem Pollen-Nektar-Gemisch, legt ein Ei ab und verschließt die Brutzelle. Im Laufe ihres vier- bis sechswöchigen Lebens kann ein Weibchen maximal 30 Brutzellen anlegen. Pilze und Parasitoide fordern noch ihren Tribut, so daß im Schnitt nur 10 fortpflanzungfähige Weibchen überleben.

 

Sich unter solch extremen Rahmenbedingungen aggressiv zu verhalten wäre der Gipfel der Dummheit und das gleich aus mehreren Gründen:

 

  • eine Wolke aus hunderten von gereizten Arbeiterinnen der Honigbiene kann selbst große Angreifer wirkungsvoll in die Flucht schlagen. Der solitäre Kamikaziangriff eines einzelnen Weibchens ist bestenfalls lächerlich.

 

  • wird das Weibchen beim Angriff verletzt oder getötet, gibt es keinerlei Ersatz. Jede Möglichkeit sich fortzupflanzen und das genetische Material an eine neue Generation weiter zu geben, wäre damit komplett hinfällig. Solitäre Wildbienen können sich nicht gelassen im Stock zurücklehnen und ein Heer von Arbeiterinnen in den Kampf schicken, da ist nun mal keiner sonst! Wenn ein General keine Armeen mehr befehligen könnte, sondern plötzlich selbst im Schützengraben stünde, würde sich seine Sicht der Dinge vermutlich ebenfalls drastisch ändern.

 

  • die Nester der Wildbienen sind klein, verstreut und unauffällig. Da ein Angreifer vermutlich sowieso nicht erfolgreich abgeschreckt werden kann, ist es sinnvoller den Verlust weniger Brutzellen in Kauf zu nehmen und woanders neu zu beginnen. Durch die räumliche Verteilung der Brutzellen werden zumindest einige überleben.

 

  • gerade kleinere Arten sind gar nicht in der Lage die zähe, menschliche Haut zu durchdringen, ein Angriff wäre also völlig sinnlos. 

 

Zusammenfassend trägt also genau dieser Mangel an Aggressivität entscheidend zum Überleben der solitären Wildbienen bei.

Wie wirkt sich der Stich einer solitären Wildbiene aus?

Diese Frage ist mehr oder weniger hypothetisch. Selbst Biologen die sich ein Leben lang intensiv mit solitären Wildbienen beschäftigen, werden so gut wie nie gestochen, die Gründe haben wir ja gerade gesehen.

 

Wenn Sie das unwiderstehliche Verlangen verspüren, Wildbienen gegen nackte Hautstellen zu drücken, steht Ihnen das selbstverständlich frei. Dem armen Bienchen dann nach einem Stich Vorwürfe zu machen, wäre allerdings völlig daneben.

 

Im Dienste der Wissenschaft [Biologen sind nun mal wunderliche Kreaturen :-)] habe ich allerdings genau dieses Experiment mit einer Mauerbiene gemacht, und sie böswillig gegen meinen nackten Handrücken gepresst. Erst im dritten Anlauf ist ihr dann schließlich doch der Kragen geplatzt und sie hat zugestochen. Das kann man ihr ja auch wirklich nicht zum Vorwurf machen.

 

Das Ergebnis dieser provozierten Attacke war wie erwartet völlig unspektakulär. Der Schmerz ist minimal, steht in keinem Verhältnis zu einem Bienenstich und klingt schon nach wenigen Minuten wieder komplett ab. Es kam weder zu einer Rötung, Schwellung oder zum Juckreiz an der Stichstelle. Nach dem Stich kann eine Wildbiene den Stachel wieder unversehrt herausziehen, da der Stachelapparat im Gegensatz zur Honigbiene fest im Hinterleib verankert ist und keine Sollbruchstelle aufweist. Deshalb wird bei jedem Stich immer nur ein Bruchteil der Gesamtgiftmenge injiziert, auch durch diesen Mechanismus wird die Giftwirkung minimiert.

Fazit:

Die Angst vor solitären Wildbienen ist absolut unbegründet und entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Das Anlegen von Wildbienennisthilfen und ihre Beobachtung kann ich jedem Naturfreund daher nur wärmsten ans Herz legen. 

 

WICHTIG: Müssen Nisthilfen für solitäre Bienen und Wespen entfernt werden, wenn sich jemand durch sie gestört, belästigt oder bedroht fühlt?

Zum Abschuß freigegeben? [Megachile lanata, Quelle: USGS Bee Inventory and Monitoring Laboratory - Wikipedia 2012]
Zum Abschuß freigegeben? [Megachile lanata, Quelle: USGS Bee Inventory and Monitoring Laboratory - Wikipedia 2012]

Die - völlig unbegründete - Angst vor Allergien auslösenden Stichen und massive Wissenslücken im Hinblick auf die Biologie der Wildbienen können zu empörten Reaktion führen, die mit Logik allein nicht unbedingt zu erklären sind. Als Wildbienenfan, der entsprechende Pollenquellen und Nisthilfen in seinem Garten oder auf seinem Balkon zur Verfügung steht, fühlt man sich bei solchen, häufig sehr emotional gefärbten, verbalen Attacken wie ein verabscheuungswürdiger Krimineller, der mit dem Aidsvirus infizierte Affen züchtet oder ausgehungerte Piranhas in den Swimmingpool seiner Nachbarn setzt.

 

Um es noch einmal eindringlich zu betonen: Das Aggressionspotenzial von Wildbienen ist ungefähr halb so hoch wie das von Gandhi. Allergien auf Stiche solitärer Wildbienen sind der Wissenschaft bisher nicht bekannt und wurden noch nie belegt. Dazu müsste man auch mindestens zweimal gestochen werden, und wer das schafft, ist wirklich gut! Versuchen Sie dennoch die völlig irrationale Angst Ihres Gegenübers ernst zu nehmen und zunächst einmal inhaltliche Aufklärungsarbeit zu leisten. Manchmal kann das schon ausreichen, um die Situation zu entschärfen.

 

Falls Ihr Gesprächspartner sich aber als völlig beratungsresistent erweist und auf der Entfernung des „gefährlichen Viehzeugs“ besteht, können Sie relativ gelassen reagieren. Das schon häufiger zu solchen Konfrontationen gekommen ist,  hat der Bund für Naturschutz inzwischen zu dieser Problematik Stellung genommen, erfreulicherweise in recht klarer und unmissverständlicher Weise.

Offizielle Stellungnahme des Bund für Naturschutz:

 

"Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,

für Ihre Email vom 01.04.2012, in welcher Sie auf Probleme im Zusammenhang mit der Beseitigung von Wildbienen-Nestern hinweisen und um unsere Stellungnahme bitten, danken wir Ihnen. Die Hausleitung des Bundesamtes für Naturschutz hat mich gebeten, Ihnen unmittelbar auf Ihre Email zu antworten.

In der Tat sind Wildbienen besonders geschützt (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html). Im vorliegenden Fall sind neben den allgemeinen artenschutzrechtlichen Verboten des § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) insbesondere die Zugriffsverbote des besonderen Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten.

Hiernach ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Zu den Entwicklungsformen der Tiere zählen u.a. Eier, Larven und Puppen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 1 b BNatSchG). Verboten ist es zudem ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Zu den Fortpflanzungsstätten im Sinne der Vorschrift gehören auch Eiablage, Verpuppungs- und Schlupfplätze.

Die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG gelten grundsätzlich sowohl im Außenbereich als auch im besiedelten Bereich. Das gilt selbst dann, wenn sich die Tiere oder Pflanzen bzw. deren Lebensstätten im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Menschen befinden, z.B. in oder an Gebäuden.

Die angesprochene Beseitigung der Brutstätten von solitären Bienen, stellt daher grundsätzlich einen Verstoß gegen die Schutzbestimmungen
des besonderen Artenschutzes dar.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die der guten fachlichen Praxis entsprechende land- forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung sowie zulässige Eingriffe in Natur- und Landschaft (wie beispielsweise die Errichtung baulicher Anlagen) nach Maßgabe des § 44 Abs. 4 und 5 von den genannten Verboten des besonderen Artenschutzes ausgenommen sind. Zudem besteht im Einzelfall die Möglichkeit bei der zuständigen Naturschutzbehörde des Landes eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zu beantragen. Erteilt werden können diese unter anderem im Interesse der Gesundheit des Menschen oder zur Vermeidung einer unzumutbaren Belastung der Betroffenen. Wird eine solche Ausnahme oder Befreiung erteilt, wäre die Beseitigung der Brutstätte ausnahmsweise zulässig.

Wildbienen und Hummeln gehören zu den wichtigsten Blütenbestäubern im Garten. Die Wildbienen werden insbesondere durch einen hohen Blütenreichtum angelockt. Die Nester werden dann gerne in lockerem Gartenboden oder Steinhaufen an sonniger Stelle gebaut oder aber auch in Gras- und Schilfhalmen. Vorgebohrte Holzblöcke oder Lochsteine werden gerne als Nisthilfen im naturnahen Garten ausgebracht und leisten einen Beitrag zum Erhalt der Bestäubervielfalt in unseren Gärten und Gemeinden.

Weiterführende Informationen zu Insekten-Nisthilfen sind z.B. beim Naturschutzbund Deutschland (NABU) erhältlich. Aktuell hat zudem das Institut für Bienenkunde Celle des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen ansprechenden
Leitfaden "Kompensations- & Grünflächen zum Wohle der Honig- & Wildbienen" verfasst. Herausgeber der Online-Broschüre ist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27751&article_id=103001&_psmand=7 ).

Die oben genannten Vorschriften finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/index.html.

Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XYZ"

 

Im Anschluß finden Sie dieses Stellungsnahme als PDF-Datei zum herunterladen:

Stellungnahme Bund Naturschutz
Offizielle Stellungnahme zur Fragestellung ob Nisthilfen für solitäre Wildbienen und Wespen entfernt werden müssen, wenn sich jemand dadurch gestört, belästigt oder bedroht fühlt.
Stellungnahme des Bund für Naturschutz z
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Stichliges.pdf
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Der Bienenstich.pdf
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